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Keine Entsendung ohne Vereinbarung

Wird ein Mitarbeiter ins Ausland entsandt, bleibt in der Regel der bestehende Dienstvertrag aufrecht und die Modalitäten für die Zeit des Auslandseinsatzes werden in einem Entsendungsvertrag (Zusatz zum Dienstvertrag) geregelt. Als gesetzliche Mindestangaben sind die voraussichtliche Einsatzdauer, allfällige zusätzliche Bezüge und Bedingungen für die Rückführung nach Österreich festzulegen. Seit 28.3.2024 ist zusätzlich auch noch festzulegen wie hoch die Aufwandsersätze sind, ein eventuell höherer Mindestlohn sowie die Webpage des Einsatzlandes bei EU-Einsätzen anzuführen, wo die rechtlichen Rahmenbedingungen zu finden sind. Eine Übersicht für die EU-Staaten findet sich auf der EU-Homepage. Darüber hinaus empfiehlt sich aber auch unter anderem das anwendbare Arbeitsrecht zu bestimmen, festzulegen welche Feiertage gelten und vor allem auch, wer eventuell anfallende ausländische Steuern zu tragen hat.

Um Ihnen bei der Erstellung eines Entsendungsvertrages behilflich zu sein, haben wir ein Muster erstellt, in welchem die für uns wesentlichen Punkte sowohl für Baustelleneinsätze als auch für Konzernversetzungen geregelt sind. Dieses Muster soll als Richtschnur dienen, welche Punkte geregelt werden sollten und wie eine derartige Formulierung aussehen könnte. Damit kann aber eine fundierte arbeitsrechtliche Beratung und Abklärung nicht ersetzt werden.

Mustervereinbarung als download