Es zählt was netto bleibt
Egal was betreffend Steuern vereinbart wird, für den Mitarbeiter zählt der Nettobezug. Trotzdem findet sich in vielen Verträgen – vor allem bei in Österreich steuerfreien Baustellenentsendung – die Bestimmung, dass etwaige ausländische Steuern vom Mitarbeiter selbst zu tragen sind und dieser auch für die Versteuerung selbst verantwortlich ist. Erstens gibt es in vielen Ländern eine Lohnsteuereinbehaltsverpflichtung für den Arbeitgeber und zweitens wird bei einer tatsächlichen Steuerzahlung im Ausland, die sich oft erst im Nachhinein herausstellt, die Steuer erst wieder (teilweise oder ganz) vom Unternehmen getragen. Daher sollte man sich diesbezüglich bereits im Vorhinein Gedanken machen.
Folgende Varianten betreffend die Steuertragung sind üblich:
- Volles Steuerrisiko im In- und Ausland für den Mitarbeiter (Bruttovereinbarung)
- Steuer zahlt Arbeitgeber (Nettovereinbarung)
- Mitarbeiter zahlt ausländische Steuer max. bis zur österreichischen Steuer (Tax Protection)
- Nettovergleichsrechnung – östereichisches Netto wird nach Anpassung auf Auslandsnetto in Auslandsbrutto hochgerechnet (Balance Sheet Methode)
- Einbehalt der fiktiven österreichischen Steuer (Hypo Tax)
- Steuertopf
Erfahrungsgemäß empfiehlt es sich, Baustellenpersonal und längerfristig im Ausland eingesetztes Personal bei Konzerngesellschaften getrennt zu betrachten. Hier sind jedoch keine allgemeingültigen Empfehlungen möglich, sondern es ist auf das Unternehmen und dessen Struktur Rücksicht zu nehmen.