Bei Tätigkeiten auf dem Gebiet von in Österreich reglementierten Gewerben ist eine Anzeige über die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen bzw. deren Kenntnisnahme durch das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft erforderlich. Diese Anzeige ist einmal jährlich zu erneuern, wenn das Unternehmen beabsichtigt, während des betreffenden Jahres in Österreich Dienstleistungen zu erbringen. Die jährliche Erneuerung der Anzeige wird nur in das Dienstleisterregister eingetragen. Dort kann auch die Eintragung abgefragt werden.