Änderung der Länderliste für Auslandsmontage

Mit Wirkung ab 1.1.2018 wurde die Liste jener Länder, für welche im Rahmen der begünstigten Auslandstätigkeit erschwerte Aufenthaltsbedingungen ohne weitere Prüfung angenommen werden kann, von der OECD neu veröffentlicht. Es kam zu geringfügigen Veränderungen.
NEU in der Steuerbegünstigung sind ab 2018 Jordanien und Tunesien.

Nicht mehr erschwerend sind die Umstände in Guyana, Paraquay und Samoa.

Eine zusammenfassende Übersicht mit Stand 2018 über die begünstigte Auslandstätigkeit finden Sie hier.