• COVID-Home Office im Ausland „verlängert“
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Sozialversicherung

Die Regelung, dass die Zuständigkeit der Sozialversicherung eines Landes bei COVID-bedingtem Home Office sich an der vor der Pandemie ausgeübten Tätigkeit orientiert, wurde bis 30.6.2022 verlängert. Ansonsten würde bei mehr als 25 % Arbeit im Home Office im Ausland die Zuständigkeit der SV in den Wohnortstaat im Ausland wechseln. Wenn allerdings die Arbeit im Home Office unabhängig von COVID (oder aufgrund guter Erfahrungen während der COVID-Zeit) im Ausland ausgeübt wird, dann gilt die 25 % Grenze auch schon 2021 zu beachten.

 

Steuer Deutschland

Die Vereinbarung zwischen Österreich und Deutschland, dass COVID-bedingte Home Office Tage nicht schädlich sind für Grenzgänger (d.h. bei der Zählung der maximal 45 Nichtrückkehrtage im Kalenderjahr nicht zu zählen sind), wurde ebenfalls bis zum 30.6.2022 verlängert, wobei eine weitere Verlängerung ausgeschlossen wurde.

 

Quarantäne iZm begünstigter Auslandstätigkeit

Eine in Österreich verbrachte Quarantänezeit unterbricht nach Ansicht des BMF auf jeden Fall die begünstigte Auslandstätigkeit, auch wenn zuvor die Monatsfrist erreicht wurde und auch danach die Auslandstätigkeit fortgesetzt wird.