Zweimal versichert?
Bei einem Einsatz in allen anderen Ländern besteht SV-Pflicht nach jeweils nationalem Recht.
Liegt eine Entsendung von Österreich aus vor, besteht für 5 Jahre weiterhin SV-Pflicht in Österreich (mit Verlängerungsmöglichkeit). In diesen Fällen kann es aber auch vorkommen, dass im Einsatzland ebenfalls SV-Pflicht besteht. Hier kann dann eine Doppelversicherung meist nicht vermieden werden.
Bei einer Lokalanstellung entfällt die SV-Pflicht in Österreich, wobei jedoch dann meist eine freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung bzw. eine Selbstversicherung in der Krankenversicherung in Österreich möglich sind.