• Einsatz in übrigen Ländern
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Zweimal versichert?

Bei einem Einsatz in allen anderen Ländern besteht SV-Pflicht nach jeweils nationalem Recht.

Liegt eine Entsendung von Österreich aus vor, besteht für 5 Jahre weiterhin SV-Pflicht in Österreich (mit Verlängerungsmöglichkeit). In diesen Fällen kann es aber auch vorkommen, dass im Einsatzland ebenfalls SV-Pflicht besteht. Hier kann dann eine Doppelversicherung meist nicht vermieden werden.

Bei einer Lokalanstellung entfällt die SV-Pflicht in Österreich, wobei jedoch dann meist eine freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung bzw. eine Selbstversicherung in der Krankenversicherung in Österreich möglich sind.