• Genehmigungen im Einsatzland
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Selbst in der EU meist notwendig

Innerhalb der EU dürfen EU-Bürger grundstätzlich ohne Genehmigung (ausgenommen die Übergangsfristen für die neuen EU-Staaten) überall arbeiten. Aber auch hier gibt es in den meisten Ländern Meldeverpflichtungen, die einzuhalten sind. Speziell bei Baustellentätigkeiten gibt es fast überall Meldeverpflichtungen.

Außerhalb der EU wird in den meisten Fällen eine Arbeits- oder/oder Aufenthaltsgenehmigung gefordert. Ein spezielles Visum kann notwendig sein. Da derartige Genehmigungen oftmals lange dauern, sollte rechtzeitig mit der Einholung dieser begonnen werden, um nicht illegal tätig zu sein bzw durch Verzögerungen bei Projekten Probleme zu bekommen.