Sollte die Steuer in Österreich im Rahmen einer monatlichen Lohnverrechnung abgeführt worden sein, besteht in der Regel keine Verpflichtung eine Steuererklärung in Österreich einzureichen. In vielen Fällen (z.B. Heimfahrt oder Unterkunft wird nicht vom Arbeitgeber bezahlt, Arbeit in Österreich war nicht das ganze Jahr) kann durch die Abgabe einer Steuererklärung jedoch eine Steuererstattung erreicht werden. Und hier gibt es sogar den Fall, dass bei einem Jahreseinkommen von weniger als 12.816 € (Wert 2024, dieser Wert erhöht sich jedes Jahr) die Steuergutschrift höher ist als die tatsächlich bezahlte Steuer (Negativsteuer).
Besteht Steuerpflicht in Österreich und es wurde keine Lohnverrechnung durchgeführt worden, ist die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend durchzuführen.
Für die Steuererklärung ist das Formular L1 abzugeben, welches unter www.bmf.gv.at abrufbar ist.