Der vwGH hat in seinem Urteil vom 22.9.2021, Ra 202/13/0111 festgehalten, dass von der ÖGK rückgezahlte SV-Beiträge, die steuerfreie ausländische Einkünfte betreffen, nicht als steuerpflichtes Einkommen zu werten ist. Da die Auslandseinkünfte selbst nur für den Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen waren, sind auch die rückgezahlten SV-Beiträge nur für den Progressionsvorbehalt heranzuziehen. Dies wurde 2022 in die Lohnsteuerrichtlinien aufgenommen (vgl. LSTR Rz 687a).