Steuerfrei ist gut
Wenn grundsätzlich Steuerpflicht in Österreich besteht, dann ist zu prüfen, ob nicht eine österreichische Steuerbefreiung anwendbar ist. Steuerbefreiungen im Österreichischen Einkommensteuergesetz im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen gibt es für:
- Auslandsbeamte
- Entwicklungshelfer
- Studenten und Ferialpraktikanten
- Ortskräfte (sur-place-Personal)
- EU-Parlamentarier
- „begünstigte Auslandstätigkeit“
Auf dieser Homepage finden Sie weitergehende Informationen nur zur begünstigten Auslandstätigkeit, nicht jedoch zu den übrigen Steuerbefreiungen. Wenn Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie uns.