SV-Abkommen mit Brasilien ab 1.3.2026

Mit 1.3.2026 ist das am 17.5.2022 unterzeichnete SV-Abkommen mit Brasilien andwendbar. Bei Entsendungen besteht eine Weiterversicherung in Österreich von 5 Jahren, wenn zuvor mindestens 1 Monat in Österreich eine Versicherung bestand. Eine Verlängerung der 5 Jahre ist nicht möglich, sondern man muss mindestens 1 Jahr unterbrechen, damit die 5 Jahre wieder neu zu laufen beginnen. Die Beitragspflicht in Brasilien kann damit dann in Zukunft vermieden werden. Krankenleistungen sind vom Abkommen nicht erfasst, d.h. Krankheitskosten muss der entsendende Arbeitgeber übernehmen – da ist wohl eine Zusatzversicherung sinnvoll.