SV Abkommen Mongolei ab 1.8.2026

Österreich hat am 26.5.2025 ein SV-Abkommen mit der Mongolei abgeschlossen, welches ab 1.8.2026 anwendbar ist. Dies sieht bei Entsendungen bis zu 60 Monaten eine Weiterversicherung im Entsendestaat vor, wenn zuvor mindestens 1 Monat in diesem Staat eine Versicherung bestand. Die Entsendefrist beginnt wieder neu zu laufen, wenn die Unterbrechung mindestens ein Jahr dauert. Eine Ausnahmevereinbarung kann natürlich auch im Einzelfall beantragt werden.

Das Abkommen nicht für Selbständige, sondern nur für Dienstnehmer. Das Abkommen findet – wie viele andere Abkommen auch – keine Anwendung auf Krankenleistungen, sondern gilt im Leistungsbereich nur für die Pensionen (Zusammenrechnung von Versicherungszeiten). Bei Entsendungen empfiehlt es sich daher auch hier weiterhin, eine private Krankenversicherung abzuschließen, da die Krankheitskosten vom Arbeitgeber zu übernehmen sind.