Anrechnung bei begünstiger Auslandstätigkeit
Die Anrechnung der ausländischen Steuer bei DBAs mit Anrechnungsmethode ist grundsätzlich klar. Fraglich war jedoch, wie die Anrechnung vorzunehmen ist, wenn die Tätigkeit eine begünstigte Auslandstätigkeit gem. § 3 Abs. 1 Z 10 EStG (Ãœbergangsregelung bzw. Dauerregelung) ist.