Neuerungen bei Arbeitskräfteüberlassung nach Ö
Mitte März wurde vom BMF das zuständige Finanzamt Bruck/Eisenstadt/Oberwart angewiesen, dass Befreiungsbescheide nur mehr bei Vornahme des Lohnsteuerabzuges für ALLE in Österreich eingesetzten Mitarbeiter ergehen dürfen.