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Neuerungen bei Arbeitskräfteüberlassung nach Ö

Mitte März wurde vom BMF das zuständige Finanzamt Bruck/Eisenstadt/Oberwart angewiesen, dass Befreiungsbescheide nur mehr bei Vornahme des Lohnsteuerabzuges für ALLE in Österreich eingesetzten Mitarbeiter ergehen dürfen.

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