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VwGH anerkennt wirtschaftlichen Arbeitgeber

Der VwGH hat mit seinem Urteil vom 22.5.2013, GZ 2009/13/0031 die Frage zu beanworten gehabt, ob im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung (im Konzern) das ausländische Unternehmen wirtschaftlicher Arbeitgeber ist.

Grundsätzlich besteht Steuerpflicht im Einsatzland nur dann, wenn der Aufenthalt 183 Tage überschreitet oder die Bezüge von einer dortigen Betriebsstätte des Arbeitgebers getragen werden oder eben ein Arbeitgeber im Einsatzland die Bezüge trägt.

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