Taggeld ist nicht auf Mindestlohn anrechenbar

Wenn ausländische Arbeitskräfte nach Österreich entsandt werden, dann erhalten diese in der Regel ein Taggeld nach dem Recht des Heimatstaates, welches höher ist als das in Österreich abgabenfreie Taggeld von 30 €. Dabei stellte sich die Frage, ob der den abgabenfreie Teil übersteigende Betrag auf den Mindestlohn angerechnet werden kann. Der VwGH hat in seiner Entscheidung vom 22.7.2025,  Ra 2025/11/0049 festgehalten, dass ein Taggeld in voller Höhe ein Aufwandsersatz ist und NICHT auf den Mindestlohn angerechnet werden kann.  Wenn also beispielsweise 45 € Taggeld im Ausland bezahlt wird, dann können die 15 €, die den abgabenfreien Teil von 30 € in Österreich übersteigen, nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden – es sei denn, es ist klar definiert, dass von den 45 € nur 30 € Auslagenersatz sind und der Rest Lohn ist.

Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass die in einem österreichischen Kollektivvertrag festgesetzten höheren Taggelder (z.B. Metallbereich und viele Industrie-Kollektivverträge) keinen Mindestlohn darstellen, der eingehalten werden muss.