Der Einkommensteuer berechnet sich seit 1.1.2024 nach folgendem Jahrestarif:
- 0% für die ersten 12 816 Euro
- 20% für Einkommensteile über 12 816 Euro bis 20 818 Euro
- 30% für Einkommensteile über 20 818 Euro bis 34 513 Euro
- 40% für Einkommensteile über 34 513 Euro bis 66 612 Euro
- 48% für Einkommensteile über 66 612 Euro bis 99 266 Euro
- 50% für Einkommensteile über 99 266 Euro
- 55% für Einkommensteile über 1.000.000 EUR
Darüber hinaus gibt es die Besonderheit, dass zusätzlich zum laufenden Lohn ausbezahlte Gehaltsbestandteile (z.B. Urlaubs- und Weihnachtgeld, Prämien), einem besonderen Steuersatz in Höhe von 6 % unterliegen. Diese besondere Besteuerung ist jedoch nur bis zur Höhe von zwei Monatsgehältern (1/7 des Gesamtbezuges) möglich.
Von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage dürfen Werbungskosten in Abzug gebracht werden. Dazu zählen auch ausländische Sozialversicherungsbeiträge in der tatsächlich geleisteten Höhe, maximal jedoch bis zur Höhe der vergleichbaren österreichischen Beiträge.
Taggelder (Diäten, Verpflegungspauschbeträge) können bis zu 26,40 € pro Tag steuerfrei ausbezahlt werden, Nachtgelder bis zu 15 €, wenn diese zusätzlich zum normalen Bezug bezahlt werden. Darüber hinaus gibt es Steuerfreiheit für bestimmte Zuschläge (Überstunden, Nachtarbeit, Feiertagsarbeit, Sonntagsarbeit, Schmutz-Erschwernis-Gefahrenzulagen). Dies ist im Einzelfall zu beurteilen.
Einen Brutto-Netto Rechner (jedoch mit österreichischen SV-Beiträgen) finden Sie unter http://onlinerechner.haude.at/bmf/brutto-netto-rechner.html