• (Wirtschaftlicher) Arbeitgeber
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Habe ich jetzt zwei Arbeitgeber?

Arbeitgeber ist grundsätzlich jenes Unternehmen, mit welchem das Dienstverhältnis abgeschlossen wird.

Bei der Überlasssung von Arbeitnehmern (Personalleasing) kann jedoch auch das Unternehmen, für welches im Ausland die Tätigkeit ausgeübt wird, zum sogenannten wirtschaftlichen Arbeitgeber werden. Dies ist landesspezifisch verschieden und vor allem dann der Fall, wenn der Dienstnehmer bei der ausländischen Gesellschaft eingegliedert ist und dort quasi so arbeitet, als wäre er lokal angestellt. Seit 2014 wendet auch Österreich den Begriff des wirtschaftlichen Arbeitgebers an. Das bedeutet, dass dann, wenn im Ausland aufgrund des wirtschaftlichen Arbeitgebers besteuert wird, Österreich dies auch akzeptiert und diese Einkünfte in Österreich von der Steuer befreit bzw. die ausländische Steuer anrechnet.