Was ist ein Wohnsitz?
Als erstes muss sich jeder die Frage, ob während dem Auslandseinsatz weiterhin ein Wohnsitz in Österreich besteht. Hier ist die polizeiliche Meldung nicht maßgeblich, sondern es zählt ausschließlich der Umstand, ob eine Wohnung bzw ein Haus (Miete, Eigentum, unentgeltliche Mitbenutzung etc) jederzeit benutzt werden kann. Solange die Familie in Österreich wohnt, besteht bei einer intakten Beziehung auf jeden Fall ein Wohnsitz in Österreich.
Wohnsitz – Steuerpflicht mit dem Welteinkommen
Ein Wohnsitz in Österreich hat zur Konsequenz, dass in Österreich grundsätzlich mit dem Welteinkommen Steuerpflicht besteht, d.h. egal wo und für was das Einkommen erzielt wird, es ist in Österreich steuerpflichtig (zB auch Zinsen aus ausländischen Konten).
kein Wohnsitz – Steuerpflicht nur mit Inlandseinkünften
Wird der österreichische Wohnsitz während dem Auslandseinsatz aufgegeben, dann ist in Österreich nur dann Steuerpflicht gegeben, wenn hier die Arbeit ausgeübt oder verwertet wird.
Damit besteht grundsätzlich für all jene Tage Steuerpflicht in Österreich, an denen in Österreich gearbeitet wird (zB für Geschäftsreisen, Besprechungen). Die Verwertung in Österreich wird in der Regel dann unterstellt, wenn weiterhin ein Dienstverhältnis in Österreich besteht. Allerdings gibt es hier eine Grauzone, die nur im Einzelfall beurteilt werden kann.