Kollektivverträge bei ausländischem Arbeitgeber idR nicht anwendbar
Der OGH hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass für Mitarbeiter, die in Österreich für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten (Vertriebsmitarbeiter, Home-Office-Mitarbeiter …), der anwendbare Kollektivvertrag in Österreich für die in Österreich ausgeübte Tätigkeit in der Regel nicht anwendbar ist. So stehen beispielsweise Ist-Lohnerhöhungen lt. KV nicht zu (es sind nur die Mindestlöhne einzuhalten) und auch die Kündigungsfristen und -termine eines KVs gelten nicht (es gelten die gesetzlichen Bestimmungen in Ö).
Sollte die Anwendbarkeit des österreichischen Kollektivvertrages gewollt sein, dann sollte das auch im Dienstvertrag entsprechend geregelt werden.
