Auftraggeberhaftung 40% ab 2026
Im Baubereich haftet der Auftraggeber für die Steuer und SV seiner (Sub)Auftragnehmer, falls diese die Abgaben in Österreich nicht abführen. Diese Haftung kann vermieden werden durch einen Eintrag in die sogenannte HFU-Liste oder durch Abzug eines Haftungseinbehaltes. Eine Eintrag in die HFU-Liste ist jedoch für ausländische Unternehmen idR nicht möglich, da dies nur bei SV-pflichtigem Personal in Ö oder Einpersonenunternehmen möglich ist. Daher behalten viele Auftraggeber bei der Zahlung ein, um keine Haftungsfolgen befürchten zu müssen. Und dieser Einbehalt hat sich ab 1.1.2026 für Arbeitskräfteüberlassung von 25 % auf 40% erhöht (32% SV-Anteil, 8% LST Anteil).
Ausländische Auftragnehmer erhalten diesen Einbehalt auf Antrag wieder zur Gänze erstattet, allerdings dauert dies doch 1-2 Monate. Das führt zu einer massiven Liquiditätsverschlechterung für ausländische Auftragnehmer, wenn deren Personal in Österreich nicht steuer- und SV-pflichtig ist. Alternativ kann der österr. Auftraggeber auch entscheiden, keinen Einbehalt vorzunehmen, vor allem dann, wenn für das eingesetzte Personal lückenlos die A1-Bescheinigungen aus dem Ausland vorliegen
