DBA mit Andorra unterzeichnet
Am 28.5.2026 wurde ein DBA zwischen Österreich und Andorra unterzeichnet. Es ist damit zu rechnen, dass dieses Abkommen ab 1.1.2027 anwendbar sein wird.
Grundsätzlich folgt das DBA dem OECD-Musterabkommen. Das bedeutet, dass bei Arbeitnehmerentsendungen Steuerpflicht im anderen Staat besteht, wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
- bei Überschreiten einer Aufenthaltsdauer von 183 Tage innerhalb von 12 Monaten, oder
- die Bezüge werden von einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im anderen Staat getragen, oder
- die Bezüge werden von oder einem für einen im anderen Staat ansässigen Arbeitgeber bezahlt
Da im Protokoll zum DBA festgehalten wurde, dass die Auslegungen des OECD-Kommentars angewandt werden, ist hier auch der Arbeitgeberbegriff als „wirtschaftlicher Arbeitgeber“ zu verstehen (siehe auch die Erläuterungen zum DBA).
Als Vermeidung der Doppelbesteuerung wird in beiden Ländern die Anrechnungsmethode vorgesehen.
