SV-Abkommen mit China unterzeichnet
Nach längeren Verhandlungen wurde im Mai 2026 das SV-Abkommen zwischen Österreich und China abgeschlossen. Im Detail sind folgende wesentlichen Punkte geregelt. Ab wann das Abkommen anwendbar ist, kann derzeit noch nicht gesagt werden – realistisch nicht vor Ende 2026 – möglicherweise erst 2027.
Bei Entsendungen bis zu 5 Jahre besteht Weiterversicherungspflicht im Heimatstaat. Diese Weiterversicherungspflicht gilt jedoch nur für Pension und Arbeitslosigkeit. Wie erstmals im Abkommen mit Japan, wurde auch im Abkommen mit China geregelt, dass im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung in beiden Staaten eine Pflichtversicherung besteht. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass für die Erlangung eines Aufenthaltstitels eine Versicherung nachzuweisen ist.
Die Entsenderegelungen gelten auch dann, wenn zusätzlich zum Dienstvertrag mit dem „Heimatunternehmen“ mit einem verbundenen Unternehmen bzw. einer Tochtergesellschaft ein zusätzlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. wenn im Einsatzland mit einem anderen Unternehmen ein Dienstvertrag abgeschlossen wird, dann gelten die Entsenderegelungen nicht.
