Ausländische SV-Beiträge (wieder) voll in Ö abzugsfähig
Aufgrund eines VwGH-Erkenntnisses wurde die Abzugsfähigkeit ausländischer SV-Beiträge mit der Höhe der österr. SV-Beiträge beschränkt. Diese Beschränkung wurde in den Lohnsteuerrichtlinien im Ende 2024 veröffentlichen Wartungserlass dahingehend geändert, dass nun ausländische Pflichtbeiträge (wieder) in voller Höhe bei der Berechnung der österreichischen Steuer abzugsfähig sind.
Nur bei Beiträgen zu einer privaten Krankenversicherung aufgrund Versicherungspflicht (in Deutschland kann man sich bei Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen eine private Krankenversicherung aussuchen, für welche der Arbeitgeber idR einen Zuschluss – in Höhe der gesetzlichen Pflichtbeiträge – leistet) ist die Abzugsfähigkeit mit den österreichischen Höchstbeiträgen in die gesetzliche Krankenversicherung beschränkt.
Praxisanmerkung: Sollten die deutschen KV-Beiträge jedoch in Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge aufgeteilt sein, kann der Pflichtbeitrag in voller Höhe abgezogen werden.