Arbeiter, die dier BUAK unterliegen, erhalten für die Zeit ihres Urlaubes das Entgelt von der BUAK ausbezahlt (Direktzahlung). Bei größeren Firmen zahlt jedoch meist die Firma selbst das Urlaubsentgelt aus und erhält dies in derselben Höhe von der BUAK refundiert. Da im Verhältnis zu Deutschland bei Direktzahlungen im Wege einer Verständigung festgehalten wurde, dass hier die Steuerpflicht in dem Staat besteht, wo auch die Kasse ihren Sitz hat, sind die BUAK-Direktzahlungen immer in Österreich steuerpflichtig. Dies wurde nun in einer Konsultationsvereinbarung vom 22.11.2018 auch für die Direktzahlungen bestätigt. D.h. Urlaubszeiten österreichischer Bauarbeiter auf deutschen Baustellen sind somit immer in Österreich steuerpflichtig.