• DBA Island ab 2017 anwendbar
  • Newsletter

Das am 30.6.2016 unterzeichnete DBA mit Island trat am 1.3.2017 in Kraft und ist rückwirkend ab 1.1.2017 anwendbar. Damit wird auch die letzte Lücke mit einem europäischen Staat geschlossen, sodass Österreich dann europaweit DBAs hat – mit Ausnahme von Zwergstaaten wie Vatikan, Andorra und Monaco. Das DBA entspricht dem OECD-Musterabkommen.

 

Österreichische Arbeitnehmer, welche in Island arbeiten, werden dann in Island steuerpflichtig, wenn entweder

  • der Aufenthalt 183 Tage innerhalb von 12 Monaten überschreitet, oder
  • die Vergütungen von einem oder für einen isländischen Arbeitgeber gezahlt werden, oder
  • die Vergütungen von einer istländischen Betriebsstätte des Arbeitgebers getragen werden.

Besteht Steuerpflicht in Island nach diesen Bestimmungen, so nimmt Österreich diese Einkünfte von der Besteuerung aus (Befreiungsmethode). Im umgekehrten Fall – wenn also Isländer in Österreich arbeiten und in Österreich steuerpflichtig werden – rechnet Island die österreichsiche Steuer an (Anrechnungsmethode).