EKVK gilt ab 1.7.16 in Montenegro
Anstatt des „Urlaubskrankenscheines“ ist es seit 1.7.2016 in Montenegro möglich, ärztliche Leistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK – Rückseite der e-card) in Anspruch zu nehmen. Allerdings kann diese nicht beim Arzt vorgelegt werden, sondern es ist zuvor mit der EKVK bei der zuständigen Krankenkasse ein lokaler Behandlungsschein zu beantragen.