Mit 28.3.2024 wurden die EU-Regelungen zu den Dienstzetteln in Österreich umgesetzt. Dabei wurden auch für Auslandseinsätze über 1 Monat die Mindestinhalt erweitert. Dies wurde in Österreich im § 2 Abs 3 AVRAG geregelt, wobei dies nur für neue Auslandseinsätze gilt.
Folgende Punkte sind vor Beginn des Auslandseinsatzes schriftlich zu vereinbaren (hervorgehobene sind neu):
- Einsatzland und voraussichtliche Dauer des Auslandseinsatzes
- Währung der Entgeltzahlung (wohl idR EUR)
- Bedingungen der Rückführung nach Österreich (im Krankheitsfall)
- zusätzliche Vergütungen sowie der Mindestlohn, wenn dieser im Einsatzland höher ist
- Aufwandsersatz nach österr. Recht (Tag/Nachtgeld) und des Einsatzlandes
- Link zur offiziellen Internetseite des Einsatzlandes zum Thema Entsendung von Arbeitnehmenden bei EU-Entsendungen. Ein Link auf alle diesbezüglichen Internetseiten ist auf der EU-Homepage zu finden.