• Neue Mindestinhalte in Entsendungsverträgen
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Mit 28.3.2024 wurden die EU-Regelungen zu den Dienstzetteln in Österreich umgesetzt. Dabei wurden auch für Auslandseinsätze über 1 Monat die Mindestinhalt erweitert. Dies wurde in Österreich im § 2 Abs 3 AVRAG geregelt, wobei dies nur für neue Auslandseinsätze gilt.

Folgende Punkte sind vor Beginn des Auslandseinsatzes schriftlich zu vereinbaren (hervorgehobene sind neu):

  • Einsatzland und voraussichtliche Dauer des Auslandseinsatzes
  • Währung der Entgeltzahlung (wohl idR EUR)
  • Bedingungen der Rückführung nach Österreich (im Krankheitsfall)
  • zusätzliche Vergütungen sowie der Mindestlohn, wenn dieser im Einsatzland höher ist
  • Aufwandsersatz nach österr. Recht (Tag/Nachtgeld) und des Einsatzlandes
  • Link zur offiziellen Internetseite des Einsatzlandes zum Thema Entsendung von Arbeitnehmenden bei EU-Entsendungen. Ein Link auf alle diesbezüglichen Internetseiten ist auf der EU-Homepage zu finden.