Österreich und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland haben am 23.10.2018 ein neues DBA unterzeichnet. Dieses Abkommen ersetzt ab Inkrafttreten jenes aus dem Jahr 1969. Das neue DBA hat zwei verschiedene Inkrafttretenszeitpunkte. Für Briten mit Tätigkeiten in Österreich gilt das Abkommen ab dem 1.1.2020. Für Österreicher in UK ist die Anwendbarkeit des neuen DBAs mit Beginn des neuen Steuerjahres mit 6.4.2019 (bzw.1.4.2019 für die KöSt) vorgesehen.
Für den Bereich der Arbeitnehmerentsendung ändert sich eigentlich nur, dass die 183 Tage-Frist jetzt nicht mehr im Steuerjahr (6.4. – 5.4.) gilt, sondern sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten bezieht. Die Anrechnungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist weiterhin vorgesehen.