• Überlassung nach Österreich – neuer Web-Antrag
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Am 29.1.2019 hat das BMF die neuen Modalitäten für einen Befreiungsbescheid zur Vermeidung der Abzugssteuer bei der Überlassung von Arbeitskräften vom Ausland nach Österreich bzw. die Rückerstattung einbehaltener Abzugssteuer in einem Erlass zusammengefasst. Ab sofort sind die Anträge nur mehr Online möglich. Es ist für einen Befreiungsantrag das Formular ZS-RD-BEFBESCH, für die Rückzahlung das Formular ZS-RD-AKÜ zu verwenden. Der Rückzahlungsantrag kann jetzt auch nur mehr nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, was zu einem massiven Liquiditätsnachteil führen wird.

Der Onlineantrag ist auszufüllen und abzusenden. Die Übermittlungsbestätigung ist sodann auszudrucken und darauf die Ansässigkeitsbescheinigung des ausländischen Finanzamtes einzuholen. Diese ist dann im Original mit eventuellen weiteren Unterlagen nachzureichen.

Ein Tip zum Schluss: Speichern sie die Anträge auf ihrem PC ab (Zwischenspeichern), dann kann dieser auch für zukünftige Anträge verwendet werden und es sind nur mehr die geänderten Daten abzuändern.