Österreich und Israel haben im November 2016 ein neues DBA abgeschlossen, welches nach Inkrafttreten das derzeitge Abkommen aus dem Jahr 1970 ersetzen wird. Im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung wird es nur eine einzige wesentliche Änderung geben. Die 183-Tage-Frist bezieht sich im neuen DBA auf einen 12-Monatszeitraum anstatt bisher das Kalenderjahr. Ob das Abkommen schon ab 1.1.2018 anwendbar sein wird, bleibt abzuwarten.