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183 Tage-Regelung im DBA Tschechien

Das DBA Tschechien enthält im Artikel 14 Abs. 3 lit b eine Sonderregelung zur Berechnung der 183 Tage. Es sind – entgegen der normalen Berechnungsweise – nicht nur die Tage der physischen Anwesenheit zu zählen, sondern auch übliche Arbeitsunterbrechungen, wie Wochenenden, Feiertage, Urlaubstage und Geschäftsreisen, die unmittelbar mit der Beschäftigung im anderen Staat zusammenhängen, mitzuzählen (fiktive Anwesenheitstage), wenn die Beschäftigung in diesem Staat wieder fortgesetzt wird.

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