Änderungen/Klarstellungen beg. Auslandstätigkeit
mehr als eine Familienheimfahrt im Monat
Ersetzt der Arbeitgeber bei einer mehrmonatigen Auslandstätigkeit in einem Kalendermonat mehr als eine Familienheimfahrt, dann fällt lediglich dieser eine Kalendermonat aus der Steuerbegünstigung.