Verschlagwortet: Ausdehnung VO 883/2004 auf Drittstaatsangehörige

Ausdehnung VO 883/2004 auf Drittstaatsangehörige

Mit Wirkung vom 1.1.2011 wurde die EU-VO 883/2004 auch auf Staatsangehörige von Drittstaaten ausgeweitet, wenn diese in der EU ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben. Ausnahmen gibt es nur mit Dänemark und Großbritannien sowie Irland.