Ausdehnung VO 883/2004 auf Drittstaatsangehörige
3. Oktober 2015
Mit Wirkung vom 1.1.2011 wurde die EU-VO 883/2004 auch auf Staatsangehörige von Drittstaaten ausgeweitet, wenn diese in der EU ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben. Ausnahmen gibt es nur mit Dänemark und Großbritannien sowie Irland.