ausländische Pensionen in Österreich KV-pflichtig
Mit Inkrafttreten der neuen EU-VO 883/2004 über soziale Sicherheit besteht nun die Möglichkeit, auch auf ausländische Pensionen von in Österreich wohnhaften Pensionisten den Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von derzeit 5,1 % vorzuschreiben.