Mit Inkrafttreten der neuen EU-VO 883/2004 über soziale Sicherheit besteht nun die Möglichkeit, auch auf ausländische Pensionen von in Österreich wohnhaften Pensionisten den Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von derzeit 5,1 % vorzuschreiben.
. Seit 1.5.2010 (möglicherweise auch etwas später) wird auf ausländische staatliche Pensionen der KV-Beitrag vorgeschrieben wird. Ausländische Firmenpensionen, Pensionskassenpensionen etc bleiben jedoch – wie auch in Österreich – beitragsfrei.
Derzeit wird die Vorschreibung nur auf Pensionen aus EU-Staaten erfolgen, die Ausweitung auf die EWR-Staaten sowie Abkommensstaaten wird mit 1.1.2011 erfolgen.