• ausländische Pensionen in Österreich KV-pflichtig
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Mit Inkrafttreten der neuen EU-VO 883/2004 über soziale Sicherheit besteht nun die Möglichkeit, auch auf ausländische Pensionen von in Österreich wohnhaften Pensionisten den Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von derzeit 5,1 % vorzuschreiben.

 . Seit 1.5.2010 (möglicherweise auch etwas später) wird auf ausländische staatliche Pensionen der KV-Beitrag vorgeschrieben wird. Ausländische Firmenpensionen, Pensionskassenpensionen etc bleiben jedoch – wie auch in Österreich – beitragsfrei.

Derzeit wird die Vorschreibung nur auf Pensionen aus EU-Staaten erfolgen, die Ausweitung auf die EWR-Staaten sowie Abkommensstaaten wird mit 1.1.2011 erfolgen.

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