Nach der Anerkennung der Eigenstaatlichkeit des Kosovo durch Österreich Ende Februar 2008 galt das SV-Abkommen zwischen Österreich und Jugoslawien auch für den Kosovo. Da jedoch der Kosovo das Abkommen nicht wirklich anwendet bzw. mangels Bestehen eines umfassenden Sozialversicherungssysstems nicht anwenden kann, hat Österreich am 29.8.2012 das Abkommen im Verhältnis zum Kosovo teilweise suspendiert.
.
Anwendbar bleiben nur die Entsenderegelungen (bis 2 Jahre Weiterversicherungspflicht in Österreich bei Entsendung). Im Leistungsbereich (Urlaubskrankenschein, Pensionszusammenrechnung etc) besteht allerdings ein abkommensloser Zustand. Es wird daher an einem neuen Abkommen gearbeitet.