• Auslandsverluste für Ausländer in Österreich
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Der VwGH hatte in seinem Urteil vom 25.9.2012, 2008/13/0201, den Fall eines in Belgien wohnhaften Deutschen zu beurteilen, der in Summe in Deutschland und Belgien hohe Verluste erlitt, in Österreich jedoch positive Einkünfte erzielte.

 

Der VwGH kam zum Schluss, dass selbst bei einer beantragten unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs 4 EStG) die ausländischen Verluste bei der Ermittlung der österreichischen Steuer zu berücksichtigen sind, vorausgesetzt natürlich, dass diese nach österreichischem Recht auch abzugsfähig sind (keine ggf. im Ausland akzeptierten „Verlustbeteiligungsmodelle“).