SV-Abkommen Serbien
Mit 1. Dezember 2012 tritt das Abkommen über Soziale Sicherheit mit Serbien in Kraft. Dies ersetzt das bisher weitergeltende Abkommen mit Jugoslawien. Inhaltlich gibt es keine gravierenden Änderungen zur bisherigen Rechtslage.
Bei Entsendungen besteht weiterhin SV-Pflicht im Heimatland für 24 Monate mit der Option auf Verlängerung durch eine Ausnahmevereinbarung.