DBA-Tadschikistan ab 2013

Mit 1.1.2013 ist das DBA zwischen Österreich und Tadschikistan anwendbar. Es folgt im Wesentlichen den OECD-Vorgaben und ersetzt das bis Ende 2012 noch anwendbare Abkommen mit der Sowjetunion.

 

Im Bereich der Arbeitnehmerentsendung beziehen die 183 Tage auf einen 12-Monatszeitraum, als Vermeidung der Doppelbesteuerung wird für österreichische Arbeitnehmer die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt angewandt. Baustellen begründen ab einer Dauer von 12 Monaten eine Betriebsstätte.