• SV-Abkommen mit Korea
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Am 1.10.2010 tritt das SV-Abkommen mit Korea in Kraft. Damit kann nun endlich auch die Doppelversicherung von in Korea tätigen Österreichern vermieden werden. Im Falle einer Entsendung besteht weiterhin SV-Pflicht in Österreich für 5 Jahre.

 n Korea entfallen die Beiträge zur Pensionsversicherung (NP), Krankenversicherung (NHI), Arbeitslosenversicherung (EIA) sowie Unfallversicherung (IACI).

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