schriftliche Vereinbarung bei Entsendung notwendig
Der UFS Feldkirch hat in seiner Entscheidung RV/0488-F/09 vom 12.12.2011 festgehalten, dass es bei einer Personalgestellung im Konzern notwendig ist, dass ein Entsendungsvertrag vorliegt und auch dass eine schriftliche Vereinbarung über die Gestellung zwischen den Unternehmen abgeschlossen wird.
Im konkreten Fall fehlten diese Dokumente, weshalb der UFS zum Schluss kam, dass in wirtschaftlilcher Betrachtung nicht die Schweizer Muttergesellschaft, sondern die österreichische Tochtergesellschaft als Dienstgeber anzusehen ist und dass diese auch für die Lohnsteuerabfuhr verantwortlich ist.
Einerseits wurde die Notwendigkeit der schriftlichen Dokumentation von Geschäftsbeziehungen im Konzern betont, andererseits wurde aber auch dem internationalen Trend des wirtschaftlichen Arbeitgebers (dem sich Österreich derzeit noch nicht anschließen kann) Ausdruck verliehen.