Auslandsmontage – Infos für Seminarteilnehmer
In den Seminaren wurde der Rechtsstand mit dem Entwurf der Lohnsteuerrichtlinien wiedergegeben. Die endgültige Version der LSTR wurde am 20.12.2011 veröffentlicht.
Da gab es noch ein paar Änderungen, die in der Folge zusammengefasst sind.
- befristete Tätigkeit: Es wurde klargestellt, dass alle Tätigkeiten die mit der Erbringung einer Leistung oder Herstellung eines Werkes beendet sind, begünstigt sind. Als Beispiel wurden die Tätigkeit eines Maurers oder Monteurs, aber auch die Erfüllung von spezifischen Beratungsaufträgen oder die Lieferung und Montage von Investitionsgütern genannt.
- Dienstreise ins Inland: Es wurde hier festgehalten, dass Dienstreisen unter 400 km immer unterbrechend wirken. Meines Erachtens sind aber derartige Dienstreisen trotzdem nicht schädlich, wenn diese ausschließlich dem begünstigten Vorhaben (über 400 km) dienen. Leider keine Klarstellung.
- Pendlerpauschale: Steht bei Beginn oder Ende während einem Monat entweder zur Gänze oder gar nicht zu (Überwiegen im Lohnzahlungszeitraum). Es ist hier nicht – wie 2011 – zu aliquotieren.
- Sonderzahlungen dürfen bei Steuerpflicht im Ausland (DBA) auf der Lohnzettelart 8 erfasst werden.
- OECD-Liste wurde neu aufgelegt: 19 Länder herausgefallen, darunter u.a. China, 3 Länder sind neu hinzugekommen. Die aktuelle Liste finden Sie im Anhang zur Klienteninformation (link unten).
- Familienheimfahrten: Die Möglichkeit einer zusätzlichen Heimfahrt, wenn damit eine Dienstreise mit mindestens einer ganztägigen Besprechung verbunden ist, wurde wieder gestrichen. Allerdings erfolgte diese Streichung nach Auskunft aus dem BMF deswegen, weil die Dienstreise ohnedies begünstigt ist (auch ein daran anschließender Kurzurlaub wie Wochenende). Es ist im Falle einer Dienstreise also weiterhin eine zusätzliche Heimfahrt möglich.
Zu den übrigen noch offenen Fragen, wie beispielsweise der Abgrenzung zwischen erschwerenden Tätigkeit (Bauarbeiten im engeren Sinn) und nicht erschwerenden Tätigkeiten (Überwachung) wurden keine Aussagen in den Richtlinien gemacht. Ich habe versucht, diese Fragen nach dem derzeitigen Diskussionsstand zusammenzufassen. Die Details finden Sie in der
Information zur begünstigten Auslandstätigkeit 2012.