steuerfreie Auslandsmontage nur noch bis Ende 2010
Nachdem der VwGH im Frühjahr 2010 den Antrag an den VfGH zur Aufhebung der Steuerfreiheit der begünstigten Auslandstätigkeit des § 3 Abs 1 Z 10 EStG gestellt hat, kommt nun Schwung in diese Angelegenheit. Der VfGH wird diesen Antrag noch in seiner Herbst-Session 2010 behandeln.
Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes hat in seiner Stellungnahme an den VfGH zum Aufhebungsantrag inhaltlich keine Äußerung gemacht. Es wurde lediglich der Wunsch geäußert, dass im Falle einer Aufhebung dieser Bestimmung dies nicht unterjährig (und auch nicht rückwirkend), sondern per 31.12.2010 geschehen möge.
Egal wie diese Entscheidung ausgehen wird, sollte in den Unternehmen die Zeit bis Jahresende genutzt werden, Entsendungsverträge, Betriebsvereinbarungen etc sowie die damit verbundenen Konsequenzen fristgerecht zu ändern.
Eines kann man aber bereits jetzt festhalten: so günstig wie jetzt wird es für die Betroffenen (Mitarbeiter und Unternehmen) sicher nicht mehr werden. Darum nützen sie die Zeit für Änderungen und informieren sie auch die Mitarbeiter darüber.