Rückgezahlte SV-Beiträge aus ausländischem DV

Der UFS Wien (RV/0676-W/12 vom 24.5.2012) hatte sich mit der Frage befasst, wie rückgezahlte SV-Beiträge im Zusammenhang mit einem ausländischen Dienstverhältnis zu beurteilen sind.

 

Es war folgender Sachverhalt gegeben: Ein österreichischer Dienstnehmer hatte zwei Dienstverhältnisse, eines in Österreich und eines in Deutschland. Aufgrund der EU-VO über Soziale Sicherheit unterlagen beide Dienstverhältnisse der SV in Österreich – jeweils bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Der Dienstnehmer stellte nach Ablauf des Kalenderjahres den Antrag auf Erstattung von Beiträgen, die in Summe über die Einfache Höchstbeitragsgrundlage hinausgehen und erhielt diese auch. Es stellte sich die Frage, ob die Beitragserstattung in Österreich steuerpflichtig ist oder nicht, da die SV-Beiträge für das deutsche Dienstverhältnis ja nur im Wege des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt wurden.

Der UFS kam zum Schluss, dass die rückgezahlten SV-Beiträge weder dem österreichischen noch dem deutschen Dienstverhältnis direkt zuordenbar sind und daher Kraft dem Wortlaut des EStG die rückgezahlten SV-Beiträge voll in Österreich steuerpflichtig sind und nicht (auch nicht anteilig) nur im Wege des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen sind.