Mit 1.4.2012 ist auch im Verhältnis zur Schweiz die VO 1408/71 durch die VO 883/2004 ersetzt worden. Es gelten somit auch hier die „neuen“ Vorschriften. Bereits ausgestellte E101 oder E102-Formulare sind jedoch weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit anwendbar.
.
Die VO 1408/71 bleibt somit „nur“ noch für die EWR-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen sowie für Drittstaatsangehörige im Verhältnis zu Dänemark und Großbritannien anwendbar.