SV-Abkommen mit Australien
Am 1.1.2012 tritt das zweite Protokoll zum bestehenden SV-Abkommen in Kraft. In diesem Protokoll wird unter anderem eine Entsenderegelung eingefügt. Danach sind österreichische Mitarbeiter bei einer Entsendung nach Australien für die Dauer von 5 Jahren weiterhin in Österreich versichert und es sind keine Beträge zum Australian Superannuation Fund (Pensionsversicherung) zu leisten.
Diese Regelung gilt auch für bereits laufende Entsendungen, wobei hier die 5-Jahres-Frist mit dem 1.1.2012 zu laufen beginnt.