Bis dato war bzw. ist es üblich, dass das Formular A1 vom Unternehmen ausgefüllt an die GKK übermittelt wird und diese dann das Formular in der Regel ohne Änderungen ausstellt.
Mit 2012 hat die Tiroler Gebietskrankenkasse als erste Kasse in Österreich begonnen, dass ein Antrag auf Ausstellung eines A1 gestellt werden muss.
Es gibt verschiedene Formulare, nämlich für Entsendungen, für gewöhnliche Tätigkeit in mehreren EU-Staaten für einen Arbeitgeber bzw. ein separates für mehrere Arbeitgeber und selbständig und nichtselbständige Tätigkeit.
In den Anträgen werden Fakten abgefragt, die in der Praxis manchmal etwas vernachlässigt wurden. U.a. wird abgefragt, ob der Arbeitgeber auch mindesten 25 % seiner Tätigkeit in Österreich ausübt, ob die letzten 2 Monate vor der Entsendung bereits eine Tätigkeit im Entsendeland ausgeübt wurde und ob eine entsendete Person abgelöst wird. Bei mehreren Tätigkeiten wird abgefragt, ob mindestens 25 % der Tätigkeit in Österreich ausgeübt wird.
Die Formulare können auf der Homepage der TGKK heruntergeladen werden. Die anderen Kassen werden demnächst auch auf dieses System umstellen.