Am 12.7.2014 wurde das DBA zwischen Österreich und Taiwan unterzeichnet. Dieses Abkommen hat insofern eine Sonderstellung, da Taiwan aufgrund der besonderen völkerrechtlichen Situation keine Staatsverträge unterzeichnen kann.
Daher wurde es zwischen dem Österreich Büro in Taiwan und dem Taipeh Wirtschafts- und Kulturbüro in Österreich unterschrieben. Dieses Abkommen wird in Form einer Verordnung kundgemacht, welche aufgrund des bereits 2010 veröffentlichten Doppelbesteuerungsgesetzes wie ein Staatsvertrag anwendbar ist.
Details sind derzeit noch nicht bekannt.