VwGH zu SV-Erstattung bei Auslandstätigkeit
Der VwGH hatte den Fall zu beurteilen, bei dem ein Österreicher doppelte SV-Beiträge zu entrichten hatte, jedoch in den Jahren, für welche die SV-Beiträge rückerstattet wurden, in Österreich aufgrund der Befreiung für Entwicklungshelfer (vergleichbar mit der begünstigten Auslandstätigkeit bis 2010) gänzlich steuerfrei war.
Somit wirkten sich die SV-Beiträge nicht steuermindernd als Werbungskosten in Österreich aus.
Der VwGH kam daher zur Ansicht, dass die Rückerstattung auch nicht steuerpflichtig sein kann, weil es sich um nachträgliche Einkünfte für eine steuerfreie Tätigkeit handelt.
Nicht zu beurteilen hatte der VwGH hier den Fall, was im Falle einer Doppelvesicherung passiert, wo ein Dienstverhältnis in Österreich und eines im Ausland steuerpflichtig ist. Dies kommt ja bei 2 Dienstverhältnissen in der EU regelmäßig vor. Es ist hier wohl auch vertretbar, dass die rückgezahlten Beiträge grundsätzlich das ausländische Dienstverhältnis betreffen und daher in Österreich nicht steuerpflichtig sind, weil dieses ausländische Dienstverhältnis ja nur aufgrund EU-Recht bei uns versichert wird. Hier wird wohl ein Urteil des VwGH abzuwarten sein, denn der UFS hatte in der Vergangenheit – vor Ergehen dieses VwGH-Urteiles – auf volle Steuerpflicht entschieden.